Vorfälligkeitsentschädigung
Wollen Sie während einer laufenden Zinsbindungsdauer ein bestehendes Darlehen zurückzahlen, so entsteht der Bank ein Zinsschaden, den die Bank Ihnen in Rechnung stellt. Berücksichtigt wird hier u.a. die aktuelle Höhe des Darlehens und die restliche Dauer der Zinsbindung. In welchen Fällen die Bank einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen muss und wie die Berechnung des Zinsschadens erfolgen muss, hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Achtung: die von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung kann einige tausend Euro betragen.